Winterbauoffensive 2018

seit dem jahre 1996 gibt es – je nach bedarf auf dem steirischen arbeitsmarkt – für maßnahmen zur erzielung von beschäftigungseffekten im baugewerbe in den wintermonaten die sogenannte „winterbauoffensive“.

ziel dieser förderungsaktionen war es, die bestehende konjunkturschwäche der bauwirtschaft, aber auch den seit jahren beobachteten trend eines verzögerten baubeginns und die damit verbundene schlechte auslastung der bauwirtschaft zu bekämpfen.

das konjunkturforum bau als beratendes und beschließendes organ der winterbauoffensive hat in den letzten monaten auf der grundlage der erfahrungen aus den vorjahren neue förderrichtlinien für die winterbauoffensive 2018 erarbeitet.

durch diese neuen förderrichtlinien hofft das konjunkturforum bau die winterarbeitslosigkeit noch besser in den griff zu bekommen.

die gesamthöhe der für die winterbauoffensive 2018 zur verfügung gestellten förderungsmittel wurde von der landesregierung am 14.09.2017 beschlossen.

die wichtigsten neuerungen
_einreichfrist der förderungsvorhaben: 18.09.2017 – 31.10.2017
_pro projekt, objekt und standort kann nur 1 ansuchen gestellt werden. bauabschnittsbildungen sind nicht zulässig.
_dem antrag ist ein rechtskräftiger baubescheid für das zur förderung eingereichte bauvorhaben beizufügen, sofern dieses baurechtlich bewilligungspflichtig ist. die vorlage des rechtskräftigen baubescheides bis zum ende der einreichfrist ist zwingend, ansonsten das eingereichte projekt nicht weiter behandelt wird.
_die förderungsvorhaben dürfen frühestens am 06.11.2017 begonnen werden und müssen spätestens am 31.05.2018 abgeschlossen sein.
_die förderungsvorhaben müssen spätestens am 05.02.2018 begonnen werden.
_verfall des förderungsanspruches bei nichteinhaltung der fertigstellungsfrist
_die zusätzliche zugesicherten dauerarbeitsplätze und lehrlingsausbildungsplätze müssen in der steiermark geschaffen und mittels beitragsnachweis der steiermärkischen gkk nachgewiesen werden.
_kontrolle illegaler beschäftigter bzw. lohn- und sozialdumping

für die maßnahmen sind jeweils planer, ausführende unternehmer mit eigenpersonal (dies gilt auch für subbeauftragungen) und örtliche bauaufsichten, jeweils mit sitz in der steiermark und mit der jeweils notwendigen befugnis, heranzuziehen, wobei die örtliche bauaufsicht durch vom förderungsnehmer und den ausführenden firmen unabhängige personen bzw. unternehmen durchzuführen ist.

weitere informationen sind den förderungsrichtlinien der winterbauoffensive 2018 zu entnehmen, die als download auf unserer homepage zur verfügung stehen.

die aktuellen antragsformulare sind ebenfalls ab sofort als download auf unserer homepage verfügbar.

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