winterbauoffensive 2021

seit dem jahre 1996 gibt es – je nach bedarf auf dem steirischen arbeitsmarkt – für maßnahmen zur erzielung von beschäftigungseffekten im baugewerbe in den wintermonaten die sogenannte „winterbauoffensive“.

ziel dieser förderungsaktionen war es, die bestehende konjunkturschwäche der bauwirtschaft, aber auch den seit jahren beobachteten trend eines verzögerten baubeginns und die damit verbundene schlechte auslastung der bauwirtschaft zu bekämpfen.

das konjunkturforum bau als beratendes und beschließendes organ der regionalen winterbauoffensive hat in den letzten monaten auf der grundlage der erfahrungen aus den vorjahren und unter berücksichtigung der besonderen umstände zufolge der corona-krise, neue förderungsrichtlinien für die regionale winterbauoffensive 2021 erarbeitet.

der fokus wird dabei auf die durch die corona-krise entstandene rekordarbeitslosigkeit im bau- und baunebengewerbe sowie auf die unterstützung von steirischen Betrieben bei investitionen in bau-infrastruktur in den jahren 2020 und 2021 in der steiermark gelegt.

die förderungsmittel für die „regionale winterbauoffensive 2021“ werden von der steiermärkischen landesregierung zur verfügung gestellt und wurden in einer gesamthöhe von € 1.750.000,-- am 17.09.2020 beschlossen.

die wichtigsten neuerungen
_einreichfrist der förderungsvorhaben: 01.10.2020 – 06.11.2020
_das nettoinvestitionsvolumen der geplanten maßnahmen im bereich der baugewerke muss mindestens € 50.000,00 betragen. die maximale nettoinvestitionssumme darf € 1.500.000,-- (lt. kostenschätzung) mit toleranz für die endabrechnung von max. 15 % nicht überschreiten.
_es können auch andere förderungen in anspruch genommen werden.
_die landesförderung erfolgt in form von nicht rückzahlbaren zuschüssen in der höhe von 20 % der anrechenbaren nettoherstellungskosten inkl. planungs- und bauaufsichtskosten, nach oben begrenzt mit € 60.000,--.
_die förderungsvorhaben dürfen frühestens am 01.10.2020 begonnen werden und müssen spätestens am 31.05.2021 abgeschlossen sein.
_für baumaßnahmen in witterungsbedingt benachteiligten lagen verschieben sich der mögliche späteste baubeginn und der mögliche späteste fertigstellungstermin jeweils um 1 monat.
_die förderungsvorhaben müssen spätestens am 08.02.2021 (in witterungsbedingt benachteiligten lagen bis 08.03.2021) begonnen werden.
_die schaffung von zusätzlichen lehrlingsausbildungsplätzen bzw. behindertenarbeitsplätzen und dauerarbeitsplätzen beim förderungswerber wird nicht mehr gewertet.
_bauwerke in gemeinden mit unterdurchschnittlicher steuerkraft-kopfquote erhalten zusatzpunkte
_kontrolle hinsichtlich illegaler beschäftigung und lohn- und sozialdumping

für die maßnahmen sind jeweils planer, ausführende unternehmer mit eigenpersonal (dies gilt auch für subbeauftragungen) und örtliche bauaufsichten, jeweils mit sitz in der steiermark und mit der jeweils notwendigen befugnis, heranzuziehen, wobei die örtliche bauaufsicht durch vom förderungsnehmer und den ausführenden firmen unabhängige personen bzw. unternehmen durchzuführen ist.

weitere informationen sind den förderungsrichtlinien der regionalen winterbauoffensive 2021 zu entnehmen, die als download auf unserer homepage zur verfügung stehen.

die aktuellen antragsformulare sind ebenfalls ab sofort als download auf unserer homepage verfügbar.

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