abweichend von der ersten kundgemachten version der baugesetznovelle tritt diese nun bereits am 1. juni 2014 in kraft.
link:http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20140331_29/LGBLA_ST_20140331_29.html
im letzten newsletter für kleine wasserversorger wird bezüglich des inverkehrbringens klar gestellt:
„Für Wasser für den menschlichen Gebrauch gilt auch die Abgabe zum Zweck der Gemeinschaftsversorgung als Inverkehrbringen, sofern diese nicht im Rahmen des familiären Verbandes erfolgt.“
das hat naturgemäß konsequenzen für vermieter, die eine eigene wasserversorgung betreiben!