die schwellenwertverordnung wurde per 13.09.2016 für weitere zwei jahre bis 31.12.2018 verlängert.
dadurch ist es beispielweise öffentlichen oder sektorenauftraggebern weiterhin möglich bau-, liefer- und dienstleistungsaufträge bis € 100.000 (exkl. ust) direkt - gegebenenfalls nach einholung von angeboten oder unverbindlichen preisauskünften von einem oder mehreren unternehmern, formfrei und unmittelbar - zu vergeben.