04.10.2016

steier
märkisches baurecht

am 20. september beschlossen, am 30. verlautbart und am 1. oktober (teilweise) in kraft gesetzt wurde die jüngste novelle zum steirischen baugesetz. kein wunder, denn die thematik sind „hochgeschwindig-keitsfähige infrastrukturen“. ab 1. jänner 2017 sind bei neubauten und grösseren renovierungen solche von einem zugangspunkt (extern) bis zu den netzanschlusspunkten (user) vorzusehen. der dementsprechende § 92b regelt das im absatz 1. im folgenden absatz sind dann die ausnahmen definiert (zb wohngebäude mit höchstens 4 wohnungen). die sonstigen, ab sofort gültigen änderungen betreffen lediglich korrekturen redaktioneller fehler im gesetz.

fotos: vogl + co
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