novelle naturschutzgesetz – natura 2000
eine am 23.5.2014 in kraft getretene novelle zum steiermärkischen naturschutzgesetz ergänzt und verstärkt die gesetzlichen vorgaben bei der vorläufigen sicherung von „gebieten mit gemeinschaftlicher bedeutung“. geregelt werden einerseits die methodik und die konsequenzen (z. b. entschädigung) im falle einer solchen maßnahme aber auch ein (in § 25a neuformuliertes) betretungrecht mit auskunftspflicht. dazu ist den „mit den aufgaben des naturschutzes betrauten behördlichen organen ungehindert zutritt zu gewähren und auskunft zu erteilen.“ eine anmeldung bei den grundeigentümern (oder auch pächtern o. ä.) ist „nach möglichkeit“ vorzunehmen.