20.05.2015

steier-
märkisches baurecht

rechtzeitig zum fenstertag wurde am 13. mai die novelle des steiermärkischen baugesetzes (lgbl 34/2015) kundgemacht. neben redaktionellen anpassungen sind wohl einige verschärfungen aber auch abminderungen von relevanz. die aufzugsverpflichtung wurde etwas entschärft, der anpassbare wohnbau mit anteilen präzisiert und für den energiebereich wichtige bestimmungen (alternative heizsysteme, niedrigenergiegebäude) geändert bzw. eingeführt. für die landwirtschaft ist die verpflichtende abdeckung von güllegruben aber auch die relativierung der „belästigung“ von bedeutung.

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