mit lgbl. nr. 83/2013 stück 24 vom 22.08.2013 wurde das baugesetz im hinblick
auf das steiermärkischen bauprodukte- und marktüberwachungsgesetz 2013 geändert bzw. ergänzt. die §§ 45 bis 47 entfallen aus diesem grund. zusätzlich wurde in den §43 (2) unter Ziffer 7 die anforderung der „nachhaltigen nutzung der natürlichen ressourcen“ aufgenommen.
erläuterungen und wichtige interpretationen zum baugesetz und zur oib sowie frühere fassungen des gesetzes sind unter dem link
http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/58813874/de/
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